Unsere Einsatzkräfte.
Derzeit stellen drei Frauen und 30 Männer die aktiven Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Seeligstadt.
Für den ehrenamtlichen Dienst, der eine Einsatzbereitschaft rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr vorschreibt, erhalten die Kameraden lediglich eine symbolische Aufwandsentschädigung. Sollte es im Rahmen von Einsätzen jedoch zu Verdienstausfällen kommen, so trägt die Gemeinde hierfür die Kosten. Somit ist sichergestellt, dass den Kameraden für das eingebrachte Engagement wenigstens keine finanziellen Nachteile erwachsen.

Wer Hilfe braucht, erwartet professionelle Hilfe, selbstverständlich zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Sonn- und Feiertagen.
Um die Einsatzbereitschaft am Tage aufrechtzuerhalten, ist es für uns wichtig, dass möglichst viele Mitglieder der Einsatzabteilung ihren Arbeitsplatz in Seeligstadt und naher Umgebung haben. Nur so ist es möglich, an 365 Tagen im Jahr eine 24-stündige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Um auf den „Ernstfall“ vorbereitet zu sein, finden regelmäßig praktische Übungen statt. Bei diesen Übungen wird sowohl der Umgang mit den verschiedensten Gerätschaften geübt als auch die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe – denn Feuerwehrdienst ist Teamarbeit! Gemäß dem Motto: Einer für alle und alle für Einen.
Zusätzlich wird im Winterhalbjahr theoretischer Unterricht abgehalten, und es besteht die Möglichkeit, sich in zahlreichen überörtlichen Lehrgängen weiterzubilden.
Am Anfang der Ausbildung steht der Grundlehrgang. Bei diesem Lehrgang erhält der angehende Feuerwehrmann/-frau eine solide Grundausbildung im abwehrenden Brandschutz.
Danach können Fachlehrgänge wie Atemschutz, technischer Hilfeleistung, Sprechfunk, Höhensicherung etc. folgen. Diese Lehrgänge finden abends, an Werktagen und samstags statt. Weiterführende Lehrgänge können an der Landesfeuerwehrschule Sachsen in Hoyerswerda besucht werden. Die Kosten für diese Lehrgänge und den Verdienstausfall der Teilnehmer trägt das Land Sachsen/die Gemeinde?. Den Angehörigen der Einsatzabteilung ist für die Zeit des Lehrgangs Sonderurlaub zu gewähren. Dies regelt das sächsische Brand- und Katastrophenschutzrecht ebenso wie die Verpflichtung der Gemeinde, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszubilden und zu unterhalten.
